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Refbejuso - Aktuell

Der Grosse Rat verabschiedet das Landeskirchengesetz
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Die drei bernischen Landeskirchen begrüssen, dass der Grosse Rat des Kantons Bern dem neuen Gesetz über die Landeskirchen mit grosser Mehrheit zugestimmt hat. Das Kantonsparlament zeigt damit, dass es das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Landeskirchen weiterführen will und dass es deren Arbeit für die Gesellschaft vertraut.

Der Grosse Rat hat am 21. März 2018 das Gesetz über die bernischen Landeskirchen in zweiter Lesung verabschiedet. Er hat damit eine zeitgemässe rechtliche Grundlage geschaffen, um das traditionell gute, von gegenseitiger Achtung geprägte Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und den drei Landeskirchen auch unter sich verändernden gesellschaftlichen Rahmen­bedingungen weiterzuführen. Das Parlament hat damit auch unterstrichen, dass sich der Kanton Bern nicht aus religionspolitischen Fragen zurückziehen will.

Medienmitteilung der drei Landeskirchen