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Noch keine Einigkeit über neue Berner Grosskirchgemeinde

Nach Zürich sollen sich auch in Bern die städtischen Kirchgemeinden zusammenschliessen. Der Plan sieht vor, die jetzigen zwölf Gemeinden zu einer einzigen zu fusionieren, aufgeteilt in mehrere Kirchenkreise. Doch nicht alle sind von der Idee überzeugt.

Ein Knackpunkt der Stadtberner Kirchgemeindefusion ist die Liegenschaftsstrategie. Die Gemeinden sollen bei den Gebäuden sparen, doch sie sind sich nicht einig, wie. Die Befürworter eines Zusammenschlusses wollen dieses schwierige Thema erst nach der Fusion angehen. Der Co-Kirchgemeinderatspräsident der Petrus-Gemeinde, Wolfgang Lienemann, bezeichnet das hingegen als «Katze im Sack». Denn die Gemeinden hätten später weniger Mitspracherecht. Ein drohender Autonomieverlust sei auch in der Paulus-Gemeinde ein Thema, sagt Kirchgemeinderatspräsidentin Franziska Huber. Sie befürwortet zwar eine gewisse Zentralisierung, sieht aber «die Gefahr, dass die Bedürfnisse der einzelnen Quartiere zu kurz kommen.» Zudem glaubt sie dem Versprechen der Fusionsbefürworter nicht ganz, dass durch eine zentrale, professionalisierte Verwaltung Ressourcen für das «kirchliche Leben vor Ort» freiwerden.

Strukturfragen statt kirchliche Arbeit

Wolfgang Lienemann findet die vorgesehene Zentralisierung in vielen Aspekten gar unnötig. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kirchgemeinden wäre jetzt schon möglich. Ein ungelöstes Problem sei zudem, dass die Kirchenkreise noch nicht festgelegt seien. Lienemann und Huber bedauern, dass nun vor allem Strukturfragen statt der kirchlichen Arbeit im Vordergrund stehen würden. Ihre Bedenken haben die beiden schon im Fusionsprozess eingebracht, diese wurden aber meist nicht berücksichtigt. Derzeit gibt es in Bern eine Gesamtkirchgemeinde, die unter anderem die Finanzen regelt. Gewisse Aspekte der Verwaltung liegen aber bei den Kirchgemeinden. Mit der Fusion soll diese Aufgabenteilung aufgehoben werden. Die Befürworter eines Zusammenschlusses erhoffen sich unter anderem, dass die Kirche geeinter auftreten und vermehrt gemeindeübergreifende Angebote umsetzen kann.

Neue Strukturen oder Unabhängigkeit

In der neuen Grosskirchgemeinde soll es ein Parlament und einen Kirchgemeinderat geben. Die Kirchenkreise würden von Kirchenkreis-Räten geleitet. Laut den Fusionsunterlagen soll ein «ausgewogenes Verhältnis von Zuständigkeiten» bestehen. Damit der Zusammenschluss zustande kommt, müssen die Gesamtkirchgemeinde und mindestens neun Kirchgemeinden zustimmen. Will eine Gemeinde nicht fusionieren, ist sie für Personal, Finanzen, Gebäude und ihre Angebote selbst verantwortlich. Die kürzlich begonnene Vernehmlassung zu den Fusionsunterlagen läuft bis Mitte November. Danach können die Fusionsdokumente angepasst werden. Der Zeitpunkt der definitiven Abstimmung ist noch offen.

Quelle: www.ref.ch, 14. August 2020, Antonia Moser / Dieser Beitrag erschien erstmals in bref, dem Magazin der Reformierten.