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Neue Corona-Massnahmen: Hilfestellung für Kirchgemeinden

In der neusten Hilfestellung (Version 15) von refbejuso sind die verschärften Corona-Massnahmen aufgrund des jüngsten Bundesratsbeschlusses eingearbeitet. Diese sind ab 18. Januar gültig und wirken sich auch auf den kirchlichen Betrieb aus.

Die wichtigsten Auswirkungen auf den kirchlichen Betrieb des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar:

  • Homeoffice: Wo immer möglich und «mit verhältnismässigen Aufwand umsetzbar», müssen die Arbeitgeber Homeoffice anordnen. Es handelt sich nicht mehr nur um eine dringende Empfehlung, sondern um eine Verpflichtung. Die Arbeitnehmenden haben kein Recht auf Auslagenentschädigung.
  • Besonderer Schutz für gefährdete Personen: Gefährdete Personen haben grundsätzlich Anspruch auf Homeoffice. Wo dies nicht möglich ist, muss am Arbeitsplatz ein gleichwertiger Schutz möglich sein, ansonsten wird die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer (bei Lohnzahlung) beurlaubt.
  • Verschärfte Maskentragpflicht am Arbeitsplatz: Sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält, gilt grundsätzlich für alle eine Maskentragpflicht – unabhängig von der Grösse des Raumes.
  • Verschärfte Personenobergrenzen: Spontane Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (z.B. in Kirchen) dürfen nicht mehr als fünf Personen umfassen. Private Veranstaltungen dürfen ebenfalls nicht mehr als fünf Personen zählen. Kinder werden dabei mitgezählt.

Auf die Durchführung von Gottesdiensten und Beerdigungen haben die beschlossenen Massnahmen keine ersichtlichen Auswirkungen. Die Erläuterungen zu den Verordnungsanpassungen liegen noch nicht vor. Für Gottesdienste wird auf des Schutzkonzept Gottesdienst EKS verwiesen.

Hilfestellung Kirchgemeinden, Version 15 vom 13. Januar 2021 (pdf)

Quelle: www.refbejuso.ch, 13.1.2021