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Heks übernimmt Rechtsvertretung im Asylverfahren

Der Bund hat die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung in Bundesasylzentren vergeben. Das Hilfswerk erhält den Zuschlag für die Ost- und Nordwestschweiz.

Per Anfang März 2019 tritt das revidierte Asylgesetz in Kraft. Ab dann werden Asylgesuche im beschleunigten Verfahren behandelt. Für die Beratung und  Rechtsvertretung der Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in Bundesasylzentren hat der Bund nun die Mandate vergeben. Gleich zwei Mal erhielt das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) den Zuschlag: für die Regionen Nordwest- und Ostschweiz. Für das Heks sei das «Bestätigung, Anerkennung und Vertrauensbeweis für die jahrzehntelange Erfahrung und das Knowhow» in der Rechtsberatung Asylsuchender, schreibt das Hilfswerk.

Mehrjährige Mandate

Ebenfalls Mandate erhielten die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk, Caritas Schweiz und SOS Ticino. Die Organisationen erfüllten die qualitativen Anforderungen und hätten das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht, schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Nicht berücksichtigt wurde das gemeinsame Angebot des Prüfungs- und Beratungsunternehmens PwC zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz. Der Bund hatte die Mandate im Juli 2018 öffentlich ausgeschrieben. Der Grundauftrag dauert bis Ende Februar 2021. Er kann aber durch das SEM jeweils um zwei Jahre verlängert werden – bis höchstens 2025.

Quelle: www.ref.ch, 17. Oktober 2018