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Refbejuso - Aktuell

Corona: Aufhebung von Massnahmen
Refbejuso
17.2.2022 refbejuso - Auch wenn ab dem 17. Februar verschiedene Schutzmassnahmen nicht mehr gelten werden, empfehlen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn den Kirchgemeinden, zum Schutz der vulnerablen Personen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. In Bezug auf Gottesdienste informiert die Evangelische Kirche Schweiz, EKS, dass für alle gottesdienstlichen Feiern keine Zulassungsbeschränkungen mehr bestehen und dass ebenso die Pflicht zur Einhaltung weiterer Massnahmen entfällt, die bislang Inhalt der Schutzkonzepte waren.

Insbesondere folgende Schutzmassnahmen sind aufgehoben:

  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen, zu denen auch Gottesdienste zählen
  • die Maskentragpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen sowie am Arbeitsplatz, wobei die Arbeitgeber nach wie vor für den Schutz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind und die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden vorerst bestehen bleiben
  • die Einschränkungen privater Treffen
  • Home-Office-Empfehlung

Weiterhin in Kraft sind, bis voraussichtlich Ende März, die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation von fünf Tagen bei erkrankten Personen.

Hygienemassnahmen wie mehrmals täglich lüften, gründlich Hände waschen oder desinfizieren, ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen und bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben, sollen weiterhin beachten werden!

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