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Kirchliches Engagement für KVI: Bundesgericht weist Stimmrechts­beschwerden ab

Die Jungfreisinnigen hatten gegen das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) in vier Kantonen Stimmrechtsbeschwerden erhoben. Das Bundesgericht hat diese nun als gegenstandslos abgeschrieben.

Der Vorwurf der Jungfreisinnigen lautete, dass sich die Kirchen mit ihrem Engagement für die KVI «politisch nicht neutral» verhalten und in den Abstimmungskampf interveniert hätten. Dies widerspreche der Bundesverfassung. Deshalb hatte die Jungpartei in den Kantonen Bern, Aargau, Thurgau und St. Gallen Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Nun hat das Bundesgericht diese als gegenstandslos geworden abgeschrieben, wie es im am 8. April publizierten Entscheid heisst. Weil die Initiative an der Urne knapp abgelehnt wurde, seien die Beschwerden hinfällig. Das Gericht anerkennt zwar, dass ein öffentliches Interesse bestehe, das Engagement von Landeskirchen und Kirchgemeinden bei Abstimmungen zu klären. Doch das könne dann überprüft werden, wenn sich das Engagement tatsächlich auf den Abstimmungsausgang ausgewirkt habe.

Leitentscheid gewünscht

Die Jungfreisinnigen bedauern diesen Entscheid in einer Medienmitteilung vom 8. April. Sie hätten sich einen Leitentscheid gewünscht, der die Frage klären würde, ob Kirchen sich in Abstimmungskämpfe einmischen dürften. Sie verweisen dabei auf die Bundeskanzlei und auf Kantonsregierungen. Auch diese hätten sich explizit gewünscht, dass das politische Engagement der Kirchen geprüft würde. Die Jungfreisinnigen werten ihr Vorgehen dennoch als Erfolg. Dank den Beschwerden sei die Rolle der Kirchen in der Politik breit diskutiert worden. Und das Thema sei für die Jungfreisinnigen damit nicht abgeschlossen. Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen: «Der Entscheid des Bundesgerichtes ist denn mitnichten ein Freibrief für die Landeskirchen für künftige Interventionen in politische Abstimmungskämpfe, im Gegenteil. Der Entscheid ist als Warnschuss zu verstehen.»

Rechtliche Schritte möglich

Die Jungfreisinnigen kündigten denn auch an, erneut rechtliche Schritte zu erwägen, wenn die Landeskirchen «die Lehren aus dem Abstimmungskampf nicht ziehen» würden. Zudem bleibe die Partei auf kantonaler Ebene aktiv, «um den politischen Spielraum der Kirchen rechtlich eng zu halten». Die Plattform «Kirche für Konzernverantwortung» begrüsste den Bundesgerichtsentscheid. Dass sich die Kirche für die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz der Schwächsten einsetze, gehöre zu ihrem Auftrag. Es sei daher in einer lebendigen und vielfältigen Demokratie selbstverständlich, dass die Kirche sich auch zu politischen Fragen äussere und an öffentlichen Debatten teilnehme, heisst es in einer Medienmitteilung. Der Versuch, den Kirchen einen Maulkorb zu erteilen, zeuge nicht von einem grossen Vertrauen in Demokratie und Stimmbürger.

Quelle: www.ref.ch, 8. April 2021