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Kirchenasyl: Evangelischer Pfarrer muss vor Gericht

In Rheinland-Pfalz muss sich erstmals ein Pfarrer vor Gericht verantworten, weil seine Gemeinde einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat.

Wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in der protestantischen Kirchengemeinde im pfälzischen Hochspeyer sei ein Strafbefehl erlassen worden, teilte das Amtsgericht Kaiserslautern mit. Weil der Pfarrer dagegen Einspruch eingelegt habe, sei für Ende April nun eine Hauptverhandlung angesetzt worden. «Wir sind sehr verwundert, dass es zu diesem Verfahren gekommen ist», sagte der Sprecher der pfälzischen Landeskirche. Die Kirchenleitung verfüge über keinerlei Hinweise darauf, dass der Pfarrer in Hochspeyer gegen die auf Bundesebene zwischen Staat und Kirche ausgehandelten Regeln zum Kirchenasyl verstossen habe. Die Landeskirche werde die Kosten für einen Verteidiger und eine mögliche Geldstrafe übernehmen.

Aufsehenerregende Streitfälle

Wie der Kirchasyl-Fall derart eskalieren konnte und ob sich der aufgenommene Flüchtling noch in der Gemeinde befindet, blieb zunächst unklar. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes hatte die evangelische Kirchengemeinde in Hochspeyer einen Mann aus Zentralafrika aufgenommen, für den die Ausländerbehörde der Stadt Kaiserslautern verantwortlich war. Bereits im vergangenen Jahr hatte es in Rheinland-Pfalz eine Reihe aufsehenerregender Streitfälle um das Kirchenasyl gegeben. In Ludwigshafen hatte die Polizei ein Kirchenasyl aufgelöst und eine koptische Familie in den Kirchenräumen festgenommen. Zuvor waren eine katholische Kirche in Budenheim bei Mainz und weitere Räumlichkeiten der dortigen Kirchengemeinde durchsucht worden.

Behördlicher Druck

Nach einem Krisentreffen von Landesregierung, Kommunalvertretern und Kirchen hatten sich die rheinland-pfälzischen Kommunen bereiterklärt, das Kirchenasyl auch künftig grundsätzlich zu respektieren. Allerdings waren kirchliche Vertreter auch in der Folgezeit in einer Reihe von Kirchenasyl Fällen erheblichem behördlichen Druck ausgesetzt. Nach Angaben des Mainzer Integrationsministerium gab es Anfang März 26 Fälle von Kirchenasyl, die in die Zuständigkeit rheinland-pfälzischer Ausländerbehörden fielen.

Quelle: www.ref.ch, 9. März 2018