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Zürcher Landeskirche muss Anlagestrategie vorerst nicht offenlegen

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich wehrt sich, ihre ganze Anlagestrategie zu verraten. Von ihr wird gefordert, ihre Bankdaten offenzulegen.

Im November 2018 gelangten mehrere Interessenten an den Kirchenrat und verlangten Transparenz: Sie forderten Einsicht in sämtliche Wertschriftendepots, Kontoauszüge und Beratungsverträge der Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich. Wer die Interessenten sind, geht aus den bisherigen Urteilen nicht hervor. Der Kirchenrat genehmigte diesen Personen ein Stück weit Einsicht, allerdings nur in einen Basisvertrag mit der Zürcher Kantonalbank. Die übrigen Forderungen lehnte er ab. Würden die fraglichen Dokumente offengelegt, sei die «auf Sicherheit und auch auf Rentabilität ausgerichtete Anlagepolitik» der Kirche gefährdet, argumentierte der Kirchenrat. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Geheimhaltung.

Kirchliche Instanz entscheidet

Die Interessenten, die mit dieser Begründung nicht zufrieden waren, gelangten an die Rekurskommission der Kirche und verlangten von dieser die komplette Einsicht in die Bankdaten. Diese kircheneigene Rekursinstanz erachtete sich jedoch nicht als zuständig und gab den Fall weiter ans kantonale Verwaltungsgericht. Dieses ist nun zum Schluss gekommen, dass es ebenfalls nicht für diesen Entscheid zuständig ist, wie aus dem am 8. August publizierten Urteil hervorgeht. Das sei Sache der kircheneigenen Rekursinstanz. Es schickt den Fall somit zurück an den Absender.

Quelle: www.ref.ch, 9. August 2018