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Thun: Beschwerde im Johanneskirche-Streit wird nicht zurückgezogen

Wer kann darüber entscheiden, auf welche Kirche verzichtet werden kann? Laut Mitgliedern des Vereins Pro Kirchen Strättligen ist das nicht klar geregelt. Sie ziehen ihre Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht zurück.

Der Verein «Pro Kirchen Strättligen» hat die Abstimmung um die Thuner Johanneskirche gewonnen. Trotzdem geht der Streit weiter. Nachdem am 29. April gut 57 Prozent des Stimmvolkes einen möglichen Verkauf der Johanneskirche verhindert hat, ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen das Organisationsreglement der Gesamtkirchgemeinde noch hängig. Konkret geht es darum, ob die Gesamtkirchgemeinde oder aber die einzelne Kirchgemeinde darüber entscheidet, welche Kirche entwidmet wird. «Wir ziehen die Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht vorläufig nicht zurück», sagte Oliver Jaggi, Co-Präsident des Vereins Pro Kirchen Strättligen und einer der drei Beschwerdeführer, am 4. Mai auf Anfrage der Berner Zeitung. Zu den Gründen sagt Jaggi gegenüber ref.ch: «Mit der Abstimmung über die Johanneskirche ist die Zuständigkeit bei Entwidmungen nicht grundsätzlich geklärt. Wir wollen hier Klarheit schaffen.»

Quelle: www.ref.ch, 7. Mai 2018