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Kirchen setzen auf Energie vom Himmel

Kirchen sind ideale Standorte für Solaranlagen. Die Denkmal­pfle­ge sei früh in die Planung einzubeziehen, rät der Verein Oeku Kirche und Umwelt.

Es wird eine Premiere für die Reformierten im Kanton Bern: eine Solar­anlage auf einer Kirche. Die Kirchgemeinde Ostermundigen hat die Baubewilligung erhalten, obwohl die Denkmalpflege eine Solaranlage auf einem Nebengebäude empfohlen hatte. Jetzt gilt es, die Finanzierung zu klären. 150?000 Franken kostet das Projekt. Die 240 Quadratmeter Solarmodule werden in das Dach integriert; sie werden also nicht auf das bestehende Dach montiert, um das Erschei­nungsbild der schützenswerten Kir­che möglichst nicht zu verändern. Die geplante Anlage soll die Kirche, das Pfarrhaus, das Kirch­gemeindehaus und die Büroräumlichkeiten mit Strom versorgen. «Früh haben wir das Gespräch mit der Denkmalpflege gesucht. Und eine Lösung gefunden, die nach Abklärung mit dem Amt für Umwelt und Energie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt», sagt der Kirchgemeinderat Fritz Spörri im Gespräch mit «reformiert.».

Gute Umsetzungen möglich

Die Denkmalpflege früh in das Projekt einzubinden: Das rät Kurt Aufdereggen vom Verein Oeku Kirche und Umwelt den Kirchgemeinden. Denn nicht jedes Kirchendach ist für eine Solaranlage geeignet – alternative Standorte sind immer zu prüfen wie etwa Kirchgemeinde- oder Pfarrhaus. «Gerät ein Projekt ins Stocken, liegt das Problem häufig bei der Kommunikation zwischen Kirchgemeinde und Behörden», sagt Aufdereggen. Jüngere Beispiele zeigen, dass die kantonalen Richtlinien gute Lösungen für Anlagen von erneuerbarer Energie ermöglichen: etwa die Anlage auf dem Dach des Ökumenischen Zentrums Ittigen, das nicht als Baudenkmal im kantonalen Bauinventar aufgeführt ist, oder die im Dezember in Betrieb genommene Fotovoltaikanlage auf der katholischen Kirche Bruder Klaus in der Stadt.

Handeln statt nur Predigen

Ob grundsätzlich auf einem Gebäude oder auf einem Baudenkmal Solaranlagen möglich sind, regeln die vom Regierungsrat 2015 erlassenen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneu­er­barer Energien». Kirchen, als «Kulturgüter von nationaler Bedeutung» im Kulturgüterschutzinventar aufgelistet, dürfen solartechnisch nicht aufgerüstet werden. Bei schüt­zens- oder erhaltenswerten Kirchen, die im kantonalen Inventar rangieren, sind Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die Bewilligung liegt in der Kompetenz der politischen Gemeinde, unter Berücksichtigung dessen, was die Denkmalpflege empfiehlt. Im Kanton Bern, das Stadtgebiet aus­genommen, sind 550 von rund 700 Kirchen, Kapellen und Pfarrhäusern als schützenswerte oder erhaltenswerte Baudenkmäler von kantonalem Interesse eingestuft. Die ­Re­levanz von erneuerbaren Energien wird  gesellschaftlich immer mehr anerkannt und mitgetragen. Kurt Aufdereggen vom Verein ­Oeku zeigt sich deshalb erstaunt, dass sich nicht mehr Kirchgemeinden für eine Solaranlage entscheiden: «Sie sind ein weitherum sichtbares Zeichen dafür, dass die Kirche den Auftrag ernst nimmt, verantwortungsvoll mit der Schöpfung umzugehen.»

Fonds für Solaranlagen

Die Reformierte Berner Landeskirche stellt von 2020 bis 2023 einen wei­teren Fonds für Solaran­lagen bereit. Jährlich steht Fördergeld von 125?000 Franken für Kirchgemeinden bereit, die Fotovoltaik­anlagen auf den Dächern ihrer Gebäude planen. Die Landeskirche trägt maximal einen Viertel der effektiven Investitionskosten – bis zu 100?000 Franken pro Jahr.

www.refbejuso.ch/solaranlagen

Quelle: reformiert.info, 28. Dezember 2020, Nicola Mohler