headerbild
Logo RefBeJuSo

KG Thun-Strättligen: Sonderverwalter Lerch stoppt neue Organisation

Die Kirchgemeinde Thun-Strättligen behält ihr bisheriges Organisationsreglement. Das hat der Sonderverwalter nach einer Beschwerde gegen die Revision beschlossen.

Christoph Lerch, der in der Kirchgemeinde Thun-Strättligen seit Anfang 2023 als Sonderverwalter tätig ist, hat im Namen des nicht mehr vorhandenen Kirchgemeinderats die Revision des Organisationsreglements zurückgezogen. «Damit ist das hängige Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden. Es gilt weiterhin das alte Organisationsreglement», teilt Lerch mit. Die Angelegenheit geht zurück auf die Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2022. Damals wurde ein neues Organisationsreglement (OgR) beschlossen. Zuvor war die Versammlung erst nach dem Stichentscheid des Versammlungsleiters auf das Geschäft eingetreten. Zudem hiess sie drei Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage gut. Sie betrafen den Beibehalt der separaten Leitung der Kirchgemeindeversammlung und verhinderten, dass die Kompetenz für gewisse Sach- und Wahlgeschäfte vom Souverän an den Kirchgemeinderat übertragen wird. Dieser hatte zuvor schon seinen Kollektivrücktritt auf Ende 2022 bekannt gegeben. An der Versammlung, die das neue OgR genehmigte, kam die Haltung des Pfarrteams zum neuen Reglement nur am Rande zur Sprache. Dieses sei dem Pfarrteam zur Vernehmlassung vorgelegt, «die strittigen Punkte» seien «diskutiert worden», informierte der vormalige Präsident des Kirchgemeinderats damals die Versammlung. So ist es im Protokoll festgehalten. Bei der Bereinigung des Reglements seien jedoch aus Pfarrkreisen «keine Anmerkungen zu inhaltlichen Belangen» mehr gemacht worden.

«Rechtliches Gehör verletzt»

Eine Beschwerde, die nach der Versammlung eingereicht wurde, wird nun bemängelt, «dass vonseiten des damaligen Kirchgemeinderats auf entsprechende Frage aus der Versammlung hin hätte erwähnt werden müssen, dass das Pfarrteam die OgR-Revision ablehne». So führt das Sonderverwalter Christoph Lerch in seiner Mitteilung aus –  und folgert: «Durch diese Unterlassung ist das rechtliche Gehör der Versammlungsteilnehmenden verletzt worden.» Die Verletzung dieses «wichtigen Guts» habe ihn dazu bewogen, die umstrittene Vorlage «proaktiv» zurückzuziehen, erklärte der frühere Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland auf Anfrage. Seiner Ansicht nach «wäre die Beschwerde mit grösster Wahrscheinlichkeit gutgeheissen worden» vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Dieses schrieb die Beschwerde nach dem Rückzug der Vorlage durch den Sonderverwalter nun ab. «Es gilt somit nach wie vor das alte OgR», unterstreicht dieser.

AGR und Landeskirche waren involviert

Neue Leute, die die Führung in der grössten Kirchgemeinde Thuns übernehmen und den Sonderverwalter ablösen könnten, der seit Anfang 2023 im Amt ist, sind nicht in Sicht. «Die Pfarrer haben sich auf der ganzen Linie durchgesetzt», meint ein Mitglied des früheren Kirchgemeinderats zum Ausgang des Verfahrens. Angestrengt worden war dieses von einer dem Pfarrteam von Strättligen nahestehenden Person, die namentlich nicht genannt werden möchte. Der frühere Kirchgemeinderat stand mit dem Pfarrteam wegen der bestehenden Meinungsverschiedenheiten in einem Mediationsverfahren. Dieses lag in der Federführung der Landeskirche, die das neue OgR zusammen mit dem AGR vorgeprüft und für rechtens befunden hat.

Quelle: Thuner Tagblatt, 22.04.2023, Andreas Tschopp