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Gottesdienste mit 50 Personen: Man muss nicht alles, was erlaubt ist, auch tatsächlich tun

Der Bundesrat lässt Gottesdienste mit bis zu 50 Personen weiterhin zu. Damit drohen Pfarrpersonen in internen Konflikten zum Spielball zu werden. Die reformierten Landeskirchen sollten deshalb ein Zeichen setzen. Ein Kommentar von Vanessa Buff, Redaktionsleiterin von ref.ch.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 13. Januar, die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weiter verschärft: Zahlreiche Läden werden geschlossen, es gilt eine Homeoffice-Pflicht und private Treffen mit über fünf Personen werden verboten. Die grosse Ausnahme bilden religiöse Veranstaltungen. Sie bleiben mit bis zu 50 Personen weiterhin erlaubt, ein entsprechendes Schutzkonzept vorausgesetzt. Dass der Bundesrat die Gottesdienste aussen vorgelassen hat, ist nicht überraschend. Zuvor hatte es in mehreren Kantonen Klagen gegen Einschränkungen in diesem Bereich gegeben. Insbesondere katholische Hardliner trieben sie mit dem Argument der Religionsfreiheit voran. So hiess es etwa aus dem Kanton Genf, ein Verbot von Gottesdiensten sei wegen dieses garantierten Grundrechts nicht zulässig; das gelte insbesondere dann, wenn andere Lebensbereiche nicht derart eingeschränkt würden. Das Genfer Verfassungsgericht folgte der Argumentation. Gut möglich also, dass der Bundesrat sich nicht auf Auseinandersetzungen dieser Art einlassen will – und deshalb auf die Eigenverantwortung der Landeskirchen setzt. Doch leider tun sich diese schwer, die Verantwortung auch zu übernehmen. Die bisherigen Empfehlungen der reformierten Kantonalkirchen zur Durchführung von Gottesdiensten sind zurückhaltend, schwammig und mancherorts gar widersprüchlich. Das ist aus mehreren Gründen problematisch.

Ansteckungsort: Unbekannt

Erstens ist bei vielen Infizierten immer noch nicht klar, wo sie sich angesteckt haben. Der Grundsatz ist deshalb, dass so wenige Menschen wie möglich aufeinandertreffen sollten. Folgerichtig werden deshalb auch die Läden geschlossen, obwohl dort schon lange Masken- und Abstandspflicht gilt. Dass Kirchenräume dagegen über ein Ansteckungsrisiko erhaben sein sollten, ist nicht nachvollziehbar. Zumal die Schutzkonzepte unterschiedlich streng ausfallen und kaum irgendwo kontrolliert werden. Problematisch ist die Zurückhaltung der Landeskirchen aber auch aus Gründen der Solidarität. Mit denjenigen, deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist, mit Kulturschaffenden, die seit Monaten nicht auftreten können, mit Familien, die schon bei der Aussicht auf Schulschliessungen in Panik geraten, und nicht zuletzt auch mit den Mitgliedern der eigenen Gemeinden. Denn tatsächlich mögen Gottesdienste für einige Menschen noch der einzige soziale Kontakt der ganzen Woche darstellen, wie die Berner Synodalratspräsidentin Judith Pörksen Roder gegenüber der «NZZ» sagte. Genauso gut wäre aber denkbar, dass gerade Angehörige der Risikogruppe Kirchenräume meiden, weil sie nicht sicher sein können, dass sie dort vor einer Ansteckung geschützt sind. Es wäre gerechter, ein Angebot zu schaffen, an dem alle Menschen teilnehmen können, statt weiterhin auf Präsenzgottesdienste zu setzen. Dass die Pfarrerinnen zudem Mittel entwickeln können, um besonders einsame Menschen oder Personen in schwierigen Lebensumständen zu erreichen, haben sie im Frühling gezeigt.

Konflikte in den Gemeinden

Drittens – und das wäre aus Sicht der Landeskirchen fast am wichtigsten – gibt es eben nicht nur eine Verantwortung denjenigen gegenüber, die gerne einen Gottesdienst besuchen würden. Sondern auch den Pfarrern gegenüber, die diesen Gottesdienst durchführen sollen. Die Landeskirchen haben die Pflicht, sie zu schützen – vor dem Virus und davor, zum Spielball zwischen den verschiedenen Interessen zu werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen nämlich, dass in vielen Gemeinden wegen dieser Frage Spannungen herrschen. Wenn eine Kirchenpflege aber weiterhin Gottesdienste mit 50 Personen durchführen will, dann hat die Pfarrerin faktisch wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Diesen Personen hilft auch das reformierte Credo wenig, Konflikte müssten in einer vielstimmigen Kirche halt ausgehalten werden. Die Schweiz kann diese Krise nur lösen, wenn alle gemeinsam daran arbeiten. Deshalb sollten die Landeskirchen jetzt handeln und die klare Empfehlung herausgeben, dass auf Gottesdienste in Anwesenheit der Gemeinde verzichtet werden soll. Selbst wenn sie keine verbindlichen Regeln erlassen können, hätte die Erklärung Gewicht, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch gemacht werden muss. Die Kirchenleitungen würden so ein Zeichen der Solidarität setzen und zahlreiche Konflikte in den Gemeinden entschärfen.

Quelle: www.ref.ch, 15.01.2021, Vanessa Buff