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Corona-Massnahmen: «Die Kirchgemeinden müssen Richter spielen»

Trotz verschärften Corona-Massnahmen des Bundes sind Gottesdienste weiterhin mit maximal 50 Personen möglich. Das stellt Kirchgemeinden erneut vor schwere Entscheidungen. Einige wünschen sich deshalb klarere Leitlinien der Landeskirche.

Ab dem 18. Januar dürfen sich privat und in der Öffentlichkeit nur noch fünf Personen treffen, Veranstaltungen bleiben verboten. Doch für die Kirchen gilt weiterhin eine Ausnahme, unter Einhaltung von Schutzkonzepten dürfen bis 50 Personen gemeinsam Gottesdienst feiern. Doch nicht alle schöpfen diese Möglichkeiten auch aus. Einige verzichten ganz auf reguläre Gottesdienste, so etwa die Kirchgemeinde Frieden in Bern, wie Pfarrer Christian Walti erläutert. Seine Kirchgemeinde findet es in der momentanen Situation «nicht angemessen», weiter Gottesdienst zu feiern. Stattdessen setzt sie auf offene Kirchen mit einem Präsenzdienst. «Wer Kontakt sucht, der findet ihn bei uns», so Walti. Gerade Obdachlose oder Sans-Papiers bräuchten in dieser Zeit offene Anlaufstellen. Auch Beerdigungen finden weiterhin statt. Hier brauche es die Ausnahmeregelung, ist Walti überzeugt.

Viel Verantwortung bei den Kirchgemeinden

Aber es seien schwierige Entscheidungen, welche Angebote weitergeführt werden sollen und auf welche eine Kirchgemeinde verzichtet. «Die Meinungen gehen so stark auseinander. Manche wünschen sich reguläre Gottesdienste, andere fühlen sich sehr unwohl dabei. Die Kirchgemeinden müssen dann Richter spielen und entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen.» Damit hänge viel Verantwortung bei den Kirchgemeinden. Christian Walti wünscht sich deshalb klarere Empfehlungen der Landeskirche. Die bisherigen seien «zurückhaltend und ausweichend». Es klinge so, als ob man am besten Gottesdienste durchführen soll. Dabei fände er genau das Gegenteil angemessen: Wenn möglich keine Gottesdienste, mit Vorschlägen für Alternativen. Walti betont aber auch, dass er keinen Pfarrer verurteile, wenn dieser weiterhin mit der Gemeinde feiern möchte. «Wir alle müssen schwierige Entscheidungen treffen und jeder hat seine Gründe, warum er Gottesdienste anbieten möchte – oder eben nicht.»

Im Zweifelsfall die vorsichtigere Variante

Von Seiten der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn heisst es, dass Empfehlungen für die Kirchgemeinden «anspruchsvoll» seien, so Adrian Hauser, der Leiter des Kommunikationsdienstes der RefBeJuSo. Denn die Verhältnisse vor Ort seien sehr unterschiedlich. In den Hilfestellungen für die Kirchgemeinden lege man die Rechtsvorgaben dar und gebe in diesem Rahmen Empfehlungen ab. RefBeJuSo betone aber auch, «dass die evangelisch-reformierten Kirchen und ihre Kirchgemeinden Wert legen auf eine verantwortungsvolle Form der Durchführung von Gottesdiensten und Feiern, in denen die Gewährleistung der Gesundheit von Gottesdienstteilnehmenden und kirchlichen Mitarbeitenden im Zentrum der Anstrengungen steht.» Es gelte daher, im Zweifelsfall die vorsichtigere Variante zu wählen. Zurzeit prüfe man Anpassungen, so Hauser.

Widerstand gegen Empfehlungen

Auch die Zürcher Landeskirche fordert die Kirchgemeinden dazu auf, die Durchführung eines Gottesdienstes «sorgfältig zu prüfen». So soll ein Gottesdienst vielleicht nur noch einmal durchgeführt werden, statt wie vorher viermal, oder die Kirchgemeinde könnte auf ein Online-Angebot ausweichen. Man müsse mit der Situation verantwortungsvoll umgehen, betont Nicolas Mori, Mediensprecher der Reformierten Kirche Kanton Zürich. Denn es wirke schon fast «exotisch», dass bei all den Verschärfungen Gottesdienste weiter möglich seien. Auch die Zürcher Landeskirche spricht aber nur Empfehlungen aus und setzt keine freiwillige Beschränkung durch. Denn nur schon die Empfehlungen seien auf Widerstand gestossen: «Einige finden Gottesdienste absolut systemrelevant. Sie sollten als letztes eingeschränkt werden. Andere wiederum wünschen sich ein komplettes Verbot.» Damit liege der Entscheid schlussendlich bei den Kirchgemeinden.

Quelle: www.ref.ch, 15.01.2021