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Bundeskanzlei rügt kirchliches Engagement für KVI

Der Abstimmungskampf der reformierten und katholischen Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative sei «zumindest grenzwertig» gewesen. Dies schreibt die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme an das Bundesgericht.

Die Debatte um das Engagement der Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) geht in die nächste Runde. Nachdem eine Beschwerde der Jungfreisinnigen ans Bundesgericht gelangt ist, bezieht nun die Bundeskanzlei Position. In einer Stellungnahme zur Stimmrechtsbeschwerde rügt sie das Verhalten der Kirchen als «zumindest grenzwertig», wie die «Schweiz am Wochenende» am 16. Januar berichtete. Zwar sei es legitim, dass sich die Kirchen als Akteure der Zivilgesellschaft in Abstimmungen einbringen. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften seien sie jedoch an die Grundrechte gebunden und zu Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit verpflichtet, schreibt die Bundeskanzlei.

«Keinerlei Hinweise auf Gegenargumente»

Ob dies im Abstimmungskampf für die KVI gewährleistet gewesen sei, sei allerdings fraglich. Die Kirchen hätten sich mit Flyern, Plakaten, Videos und grossen Bannern an Kirchtürmen «sehr intensiv» in die Meinungsbildung eingebracht. Dieses Engagement sei mit demjenigen privater Abstimmungskomitees vergleichbar. In den Mustertexten und Präsentationen auf der Webseite des Komitees «Kirche für Konzernverantwortung» gebe es zudem «keinerlei Hinweise darauf, dass es auch Gegenargumente gibt», schreibt die Bundeskanzlei. Die Jungfreisinnigen gelangten ans Bundesgericht, nachdem die Kantone auf ihre Beschwerde nicht eingetreten waren. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Bundeskanzlei für eine Klärung aus, ob das kirchliche Engagement zulässig gewesen sei. Laut Recherchen der «Schweiz am Wochenende» ist es aber unwahrscheinlich, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde eingehen wird, zumal die Abstimmung im Sinne der Jungfreisinnigen mit einem Nein endete.

Quelle: www.ref.ch, 18. Januar 2021