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Bern: Illegale Trauungen im Haus der Religionen

Ein Imam hat in der Moschee des Hauses der Religionen in Bern illegal Paare getraut. Die Betreiber der Institution verurteilen dies «in aller Schärfe».

Ein Imam hat in der Moschee des Hauses der Religionen in Bern verbotene Trauungen durchgeführt, wie das Schweizer Radio und Fernsehen SRF am Dienstag publik machte. Der Verein «Haus der Religionen – Dialog der Kulturen», der das interreligiöse Haus betreibt, verurteilt dies in aller Schärfe, wie er in einer Mitteilung vom gleichen Tag schreibt.

Primat der Zivilehe verletzt

Nach ersten Erkenntnissen habe der Imam der Moschee nicht in allen Fällen geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt seien, heisst es in einer Mitteilung des Hauses der Religionen. Er habe damit das Primat der Zivilehe verletzt: Wer nicht zuvor zivil geheiratet hat, darf sich in der Schweiz laut Gesetz nicht religiös trauen lassen. Doch der Paragraf wird oft missachtet, was Zwangsehen vorspurt, wie es in dem SRF-Bericht heisst. Der Verein verurteile diese widerrechtliche Praxis, schreibt er in seiner Mitteilung. Es seien ihm aber keine Fälle bekannt, in denen ein Zwangskontext bestanden habe. Laut den SRF-Recherchen soll es sich um ein Dutzend Fälle handeln, wie es in der Sendung «Echo der Zeit» hiess. Der Leiter des Muslimischen Vereins Bern, Mustafa Memeti, zeigte sich fassungslos. Die Moschee sei missbraucht worden, sagte er. Aus dem vorliegenden Fall lasse sich schliessen, dass der Muslimische Verein im Haus der Religionen nicht genügend über die gesetzlichen Grundlagen im Bilde sei, schreibt der Verein Haus der Religionen. Der Verein distanziert sich von jeglicher Form von Zwangsverheiratungen. «Eine Zwangsehe basiert auf veralteten patriarchalen Haltungen, die in Widerspruch zu unserer Grundhaltung im Haus der Religionen stehen», heisst es in der Mitteilung. Die Thematik werde im Vorstand ausführlich diskutiert werden, und es werde geklärt, welche Massnahmen notwendig seien, «damit solche Praktiken nicht vorkommen».

Schlecht informiert über Gesetze

Aus den Zwangsheiraten lasse sich schliessen, dass sogar der Muslimische Verein im Haus der Religionen nicht gut genug über die gesetzlichen Grundlagen im Bild sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Verein des interreligiösen Hauses vermietet die Religionsräume nach eigenen Angaben an fünf Religionsgemeinschaften, die eigenständige Vereine sind und entsprechend Miete bezahlen. Die Religionsgemeinschaften betreiben ihre Räume demnach in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Die Finanzierung des Hauses der Religionen erfolgt laut dessen Trägerverein über öffentliche und private Gelder. Diese Finanzierung, also auch der Leistungsvertrag mit der Stadt Bern, beträfen einzig den öffentlich-zugänglichen Dialogbereich und nicht die Religionsräume, heisst es in der Mitteilung.

Quelle: www.thunertagblatt.ch, 15.11.2022